Getrenntleben bedeutet, dass die Eheleute ihr Leben nicht mehr gemeinsam gestalten. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn die Eheleute noch in der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus wohnen. Notwendig ist es aber, dass jeder Ehegatte eigene Räumlichkeiten bewohnt und auch sonst eine getrennte Lebensgestaltung besteht (kein gemeinsamer Kühlschrank, eigene Waschmaschine usw.). Werden Versöhnungsversuche unternommen, muss das die Trennungszeit nicht unbedingt unterbrechen.