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Was bedeutet Getrenntleben im Sinne des Gesetzes?

Was bedeutet Getrenntleben im Sinne des Gesetzes?

Beratungsschwerpunkte:

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  • Eheschließung

Was bedeutet Getrenntleben im Sinne des Gesetzes?

  • Gibt es einen Weg, eine kostengünstige Scheidung durchzusetzen?
  • Welche Voraussetzungen hat eine Scheidung?
  • Was bedeutet Getrenntleben im Sinne des Gesetzes?
  • Was ist ein Versorgungsausgleich?
  • Wie ist der Zugewinnausgleich bei Scheidung vorzunehmen?

Getrenntleben bedeutet, dass die Eheleute ihr Leben nicht mehr gemeinsam gestalten. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn die Eheleute noch in der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus wohnen. Notwendig ist es aber, dass jeder Ehegatte eigene Räumlichkeiten bewohnt und auch sonst eine getrennte Lebensgestaltung besteht (kein gemeinsamer Kühlschrank, eigene Waschmaschine usw.). Werden Versöhnungsversuche unternommen, muss das die Trennungszeit nicht unbedingt unterbrechen.



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Kontakt

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema »Was bedeutet Getrenntleben im Sinne des Gesetzes?« haben, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen:

Rechtsanwälte Dr. Beier & Partner — Konrad-Adenauer-Str. 68 · 64625 Bensheim · +49 (0)6251 / 70 55 70 — Mornewegstr. 45A · 64293 Darmstadt · +49 (0)6151 / 130 230

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