Als erneuerbare Energien, auch regenerative Energien oder Alternativenergien, bezeichnet man nachhaltige Energiequellen. Diese sind kontinuierlich verfügbar, schonen die Umwelt und sichern damit unserer aller Zukunft. Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, Investitionen in erneuerbare Energien rechtlich fundiert zu begleiten.
Wir werden von Betreibern und Investoren von photovoltaischen und solarthermischen Anlagen, Windkraftparks und Wasserkraftwerken beauftragt, das Projekt von der ersten Planung über den Erwerb bis zur Errichtung und Betreibung der jeweiligen Anlage juristisch zu begleiten. Dabei übernehmen wir neben der Beratung und Begleitung auch die Vertretung von Fachbetrieben in Streitfällen.
Privatpersonen beraten und begleiten wir während des gesamten Vorhabens, von der Begutachtung der verschiedenen Angebote, der Prüfung einer Umsetzung, Wahl der besten Finanzierungsform sowie der späteren Betreuung. Unsere Mandanten entscheiden sich meistens zwischen einer Gesamtbetreuung unter Vereinbarung eines Beratungsfestpreises und einer Beratung bzw. Vertretung bei Auftreten eines spezifischen Problems oder einer speziellen Frage. Die Wahl für eine Photovoltaikanlage oder für die Nutzung von Windkraft ist ein wichtiger Schritt. Dieser sollte sich in erster Linie für Sie lohnen.
Neben den besonderen rechtlichen Kenntnissen auch hinsichtlich Fördermöglichkeiten sind ein Verständnis der technischen und betriebswirtschaftlichen Hintergründe einer Investition in eine erneuerbare Energie sowie die Geschäftspraxis der Netz- und Anlagenbetreiber erforderlich.
Vielen Dank, dass Sie sich für Dr. Beier & Partner interessieren.
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