Grundsätzlich besteht im Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Jeder Ehegatte muss sich anwaltlich vertreten lassen. Von daher fallen immer Kosten für das Gericht und den Anwalt an. Die Kosten richten sich nach der Honorarordnung für Rechtsanwälte (RVG) sowie nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Um Geld zu sparen, bestehen mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann man das Scheidungsverfahren mit dem Verfahren über den Unterhalt, den Versorgungsausgleich, die elterliche Sorge usw. zusammenfassen. Ein solcher „großer Prozess“ ist insgesamt günstiger als die Summe vieler „kleiner Prozesse“. Darüber hinaus kann man sich „einvernehmlich“ scheiden lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Eheleute darüber einig sind, geschieden werden zu wollen und die wesentlichen Scheidungsfolgen vorab geklärt werden. Diese Punkte können die Eheleute bei einem Anwalt ihrer Wahl klären lassen, der dann beide Ehepartner vor Gericht vertritt. Die Kosten einer Scheidung halbieren sich auf diese Art und Weise nahezu.
Achtung: Es gibt keine Online-Scheidung! Auch wenn man im Internet viele unseriöse Anbieter einer Onlinescheidung findet, gibt es eine solche nach dem Gesetz nicht. Meistens sind die Kosten über diverse dubiose Anbieter viel höher, als wenn Sie gleich einen Anwalt aufsuchen.