Unter Treuhandgeschäfte versteht man oft die Einbindung eines bei einem Notar geführten Kontos, einem sog. Notaranderkonto. Auch können bei einem Notar sog. Verwahrgeschäfte abgewickelt werden.
Über die Tätigkeit des Notars mit dem Amtssitz in Darmstadt Dr. Robert Beier, LL.M. können Sie sich hier informieren.
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