Wir übernehmen bundesweit Testamentsvollstreckungen. Wenn Sie in Ihrem Testament eine Testamentsvollstreckung anordnen wollen, empfehlen wir, den Testamentsvollstrecker im Testament namentlich zu benennen. Auch sollten Sie mit dem künftigen Testamentsvollstrecker über die Abwicklung des Nachlasses bereits heute sprechen. Sie können ihm eine genaue Arbeitsanweisung erteilen.
Viele weitere und ausführliche Informationen mit Tools zum Erbrecht unter www.anwalt-erbrecht.de/ratgeber
Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Robert Beier, LL.M. wird von Nachlassgerichten zum Testamentsvollstrecker ernannt. In diesem Themenbereich verfügt Herr Rechtsanwalt Dr. Beier nicht nur über besondere Erfahrung. Sein Fachwissen ist unter anderem durch den Zertifizierungslehrgang zum Testamentsvollstrecker bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge belegt.
Unter anderem aus aktuellem Anlass dürfen wir höflichst auf Folgendes hinweisen:
Sofern Sie Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Robert Beier, LL.M. in Ihrem Testament als Testamentsvollstrecker einsetzen wollen, ist es sehr empfehlenswert, vorab ein Gespräch zu führen. Sofern eine Beurkundung Ihres Testaments durch ihn erfolgt, ist seine Einsetzung als Testamentsvollstrecker nicht möglich.
Weitere Informationen zu Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Robert Beier, LL.M. mit dem Amtssitz in Darmstadt finden Sie hier.
Unsere Kanzlei übernimmt bundesweit Nachlassverwaltungen bzw. Nachlasspflegschaften.
Sprechen Sie uns an. Vielen Dank, dass Sie sich für Dr. Beier & Partner entschieden haben.
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Notar Arbeitsgebiet: Darmstadt