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Pressemitteilungen

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Pressemitteilungen


19.11.2014

Fachanwalt für Erbrecht

Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Beier, LL.M. wird von der Rechtsanwaltskammer aufgrund der von ihm abgelegten Prüfung nach der Fachanwaltsordnung und seiner praktischen Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts als Fachanwalt für Erbrecht zugelassen.

13.07.2010

Verbesserter Schutz für Anlager und Versicherungskunden durch die europäische Union

Die EU-Kommission hat angekündigt, Anleger und Versicherungskunden besser zu schützen. Europäische Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass ihre Ersparnisse, Anlagen oder Versicherungen überall in Europa geschützt sind, teilte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am 12. Juli 2010 mit.

04.03.2010

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht: Mehr Rechte für den Betroffenen

Seit dem 1. September 2009 ist es amtlich: Der Betroffene kann über seine weitere Behandlung selbst entscheiden! Dies gilt vor allem für eine zuvor errichtete Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.

05.02.2010

Mehr Rechte für Untersuchungsgefangene

Seit dem 1. Januar 2010 haben Häftlinge in Untersuchungshaft mehr Rechte, insbesondere das Recht auf einen Pflichtverteidiger ab dem ersten Tag der Haft. Damit ist eine alte Forderung des DAV erfüllt worden. Der DAV-Strafrechtsausschuss und die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV haben zur Praxis der Beiordnung von Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidigern Empfehlungen herausgegeben.

  • 04.02.2010-DAV-Rechte_Untersuchungsgefangene.pdf
05.02.2010

Familienrecht: Neuer Wahlgüterstand in Deutschland und Frankreich

Die Bundesregierung bringt mit Frankreich einen gemeinsamen Wahlgüterstand auf den Weg, der für Eheleute eine attraktive Wahlmöglichkeit bietet. Gesetzlicher Normalfall in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen bleiben getrennt, nur am Ende des Güterstandes - etwa wegen Scheidung - wird der in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Gesetzlicher Normalfall in Frankreich ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Errungenschaften während der Ehe werden zum gemeinsamen Vermögen. Die Unterschiede führen in der Praxis zu Problemen. In Zukunft – sobald der Vertrag von beiden Ländern ratifiziert wurde - können sich interessierte Paare für einen neuen Wahlgüterstand entscheiden, der sich an der deutschen Zugewinngemeinschaft orientiert, aber französische Besonderheiten berücksichtigt.

  • 05.02.2010-BMJ-Neuer_Gueterstand.pdf

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