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Wie hoch ist ein Unterhaltsanspruch (Unterhaltshöhe)?

Wie hoch ist ein Unterhaltsanspruch (Unterhaltshöhe)?

Beratungsschwerpunkte:

  • Unterhalt
  • Scheidung
  • Erben und Vererben
  • Eheschließung

Wie hoch ist ein Unterhaltsanspruch (Unterhaltshöhe)?

  • Wer ist unterhaltspflichtig?
  • Welche konkreten Unterhaltsverpflichtungen gibt es?
  • Was gilt, wenn das Einkommen nicht zur Erfüllung aller Unterhaltsverpflichtungen reicht?
  • Welche Unterhaltsvereinbarungen können getroffen werden?
  • Wie hoch ist ein Unterhaltsanspruch (Unterhaltshöhe)?
  • Wie viel darf der Unterhaltspflichtige für sich behalten (sog. Selbstbehalt)?
  • Darf Unterhalt in konkreten Fällen verweigert werden?

Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich zum einen nach der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und zum anderen nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Die Bedürftigkeit eines Ehegatten hängt unter anderem davon ab, welchen Lebensstandard die Eheleute während der Ehe hatten. Allerdings kann beispielsweise trotz eines sehr hohen Lebensstandards der Unterhaltsanspruch im Einzelfall auf ein angemessenes Niveau reduziert oder auf eine bestimmte Dauer begrenzt werden. Entscheidend sind abermals die Verteilung der Betreuungs- und Sorgeverpflichtungen hinsichtlich der gemeinsamen Kinder sowie die ggf. erlittenen sog. ehebedingten Nachteile. Schließlich spielt auch die Dauer der Ehe eine entscheidende Rolle.

Seit dem 1. Januar 2008 gilt für die Berechnung eines konkreten Unterhaltsanspruchs ausschließlich die Düsseldorfer Tabelle. Danach geht man grundsätzlich zunächst vom monatlichen Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten aus, abzüglich Steuern, Sozialversicherung, berufsbedingte Aufwendungen sowie monatliche besondere Verpflichtungen (Leistungsfähigkeit). Wohnt der Unterhaltsverpflichtete mietfrei, kann seinem Einkommen ein Wohnwertvorteil hinzugerechnet werden. Gleiches gilt für das hälftige Weihnachts- und Urlaubsgeld. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder ist vom Alter des Kindes abhängig.
 



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Wenn Sie weitere Fragen zum Thema »Wie hoch ist ein Unterhaltsanspruch (Unterhaltshöhe)?« haben, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen:

Rechtsanwälte Dr. Beier & Partner — Konrad-Adenauer-Str. 68 · 64625 Bensheim · +49 (0)6251 / 70 55 70 — Mornewegstr. 45A · 64293 Darmstadt · +49 (0)6151 / 130 230

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