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Wer ist unterhaltspflichtig?

Wer ist unterhaltspflichtig?

Klicken Sie auf die unten stehenden Fragen. Sie erhalten dann erste Antworten und können sich informieren. Vielen Dank, dass Sie sich für Dr. Beier & Partner entschieden haben.
 

Beratungsschwerpunkte:

  • Unterhalt
  • Scheidung
  • Erben und Vererben
  • Eheschließung

Wer ist unterhaltspflichtig?

  • Wer ist unterhaltspflichtig?
  • Welche konkreten Unterhaltsverpflichtungen gibt es?
  • Was gilt, wenn das Einkommen nicht zur Erfüllung aller Unterhaltsverpflichtungen reicht?
  • Welche Unterhaltsvereinbarungen können getroffen werden?
  • Wie hoch ist ein Unterhaltsanspruch (Unterhaltshöhe)?
  • Wie viel darf der Unterhaltspflichtige für sich behalten (sog. Selbstbehalt)?
  • Darf Unterhalt in konkreten Fällen verweigert werden?

Wer eine eigene Familie oder sonst nahe Angehörige hat, ist zum Unterhalt verpflichtet. Dieser Anspruch besteht insbesondere zwischen den Ehegatten und zu Gunsten der Kinder gegenüber den Eltern. Der Unterhalt kann dabei in Geld oder durch sog. Naturalunterhalt (Verpflegung, Pflege u.a.) erfolgen. Hat beispielsweise ein Ehegatte kein eigenes Einkommen, sondern kümmert er sich ausschließlich um den Haushalt und die Kinder, leistet er dennoch Familienunterhalt.

Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung ist seit dem 1. Januar 2008 jeder Ehegatte grundsätzlich auf sich alleine gestellt (dies gilt im Übrigen grundsätzlich auch für die volljährigen Kinder). Nur bei Vorliegen ganz besonderer Gründe müssen sichj die Eheleute gegenseitig Unterhalt zahlen. Sind die Kinder noch zum Unterhalt berechtigt (minderjährig oder in Ausbildung), leistet derjenige Elternteil, bei dem sie wohnen, seinen Unterhalt meist (nur) durch Naturalleistungen. Der andere Elternteil ist dann verpflichtet, Barunterhalt zu leisten.

Vor Prüfung etwaiger gesetzlicher Unterhaltsansprüche ist zu prüfen, ob die Ehegatten durch Ehevertrag besondere Regelungen getroffen haben.



Anfrage

Kontakt

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema »Wer ist unterhaltspflichtig?« haben, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen:

Rechtsanwälte Dr. Beier & Partner — Konrad-Adenauer-Str. 68 · 64625 Bensheim · +49 (0)6251 / 70 55 70 — Mornewegstr. 45A · 64293 Darmstadt · +49 (0)6151 / 130 230

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