Vertrag kommt von „vertragen“. Der Ehevertrag sollte daher alles enthalten, was in absehbarer Zeit Konfliktpotential hat. Bei der Gestaltung sollten die Ziele der Eheleute im Vordergrund stehen. Einen Zugewinnausgleich können die Eheleute durch die Vereinbarung eines anderen Güterstandes ausschließen. Auch kann der sog. Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Ziel des Versorgungsausgleichs ist es, eine ausgleichende Verteilung der Altersversorgung herbeizuführen. Der Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Selbstverständlich können alle Regelungen jederzeit gemeinschaftlich wieder aufgehoben werden. Insbesondere ist es möglich, einen einmal vereinbarten Güterstand wieder aufzuheben oder abzuändern.
Bei der Gestaltung eines Ehevertrages stehen ausschließlich Ihre Ziele im Vordergrund. Wir wollen, dass Sie Ihre Ziele erreichen!