Wird kein abweichender Ehevertrag unterschrieben, leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch eine Heirat ändert sich zunächst nichts. Jedem Ehegatten gehört sein Vermögen grundsätzlich allein. Man könnte also sagen, dass während der Ehe eine „Gütertrennung“ vorliegt. Das gilt auch für alle Vermögenswerte (Auto, Haus, Einrichtung, Wertpapiere, Schmuck, Kleidung, Elektrogeräte etc.), die während der Ehe von den Eheleuten erworben werden (solange sie hierfür das eigene Geld verwenden). Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass sich Eheleute etwas zusammen anschaffen.