Erst bei Auflösung der Ehe kommt es zu einer Aufteilung insoweit, als das jetzt am Tag der Auflösung der Ehe die einzelnen Vermögenszuwächse im Zusammenhang mit dem Anfangsvermögen zu Beginn der Scheidung verglichen werden. Es wird also das Vermögen eines jeden Ehegatte zum Zeitpunkt der Auflösung (Scheidung) mit demjenigen Vermögen verglichen, was der einzelne Ehegatte bereits bei der Eheschließung (Hochzeit) hatte. Der Zugewinn ist die Differenz des Vermögens am Ende der Ehe abzüglich des Vermögens zu Beginn der Ehe.
Ein Beispiel:
Egon und Maria Fux, geb. Wolf wollen sich scheiden lassen. Sie hatten am 6.6.1966 geheiratet. Damals hatte Maria bereits ein Sparbuch von DM 5.000 (€ 2.500)und einen VW Käfer (Wert DM 4.000 / € 2.000). Egon hatte nichts. Während der Ehe ging nur Egon arbeiten. Maria kümmerte sich ausschließlich um den Haushalt. Die beiden kauften ein Haus (Wert € 350.000), ein Obstbaumgrundstück (Wert € 10.000). Egon zeigte sich Anfangs sehr verliebt und überschüttete Maria mit Schmuck, so dass sie eine tolle Schmucksammlung besaß (Wert € 125.000). Als Maria allerdings aus dem gemeinsamen Haus im Jahr 2007 auszog, hatte sie bereits zuvor Schmuck im Wert von € 30.000 verkauft und das Geld ausgegeben. Es existiert ein gemeinsames Konto, auf dem sich derzeit € 80.000 befinden. Auf dem Haus lastet noch eine Grundschuld in Höhe von € 20.000. Egon fährt eine standesgemäß eine schwarze Limousine der Mittelklasse (Wert € 35.000).