Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Sandra Kleber.
„Wir unterliegen den Gesetzen des Marktes. In Hochphasen müssen wir schnell einstellen können. Bei Stagnation oder Rezession brauchen wir einen arbeitsrechtlichen Berater, der global denken und mit uns Kosten senkende Strategien erarbeiten kann“.
„Wir wollen Anreize schaffen, damit unsere Mitarbeiter mit unserem Unternehmen zusammen wachsen und der Erfolg des Unternehmens den Erfolg unserer Mitarbeiter bedeutet“.
Bei der Vertragsgestaltung von Arbeitsverträgen oder Vereinbarungen Lohnfirmen sowie freien Mitarbeitern ist die gesamte Palette der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung sowie die sich stets im Wandel befindliche Gesetzeslage zu beachten. Gerade bei Begründung eines neuen rbeitsverhältnisses wollen Sie optimal beraten und vertreten sein.
Wir prüfen und erstellen Vertragswerke, zeigen Wege zur Verbesserung Ihrer Personalplanung sowie Personalstruktur auf und setzen bei Streitigkeiten über Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses Ihre Rechte notfalls gerichtlich durch.
Mitarbeiter sind der entscheidende Erfolgsfaktor eines Unternehmens. Nur wenn Ihre Mitarbeiter den Erfolg Ihres Unternehmens wollen, sind Expansionspläne und eine damit einhergehende Mehrbelastung Ihrer Mitarbeiter realistisch. Dies gilt nicht nur für die Führungsetage oder das mittlere Management. Leistungsanreize in Form von Freizeit, Mehrvergütung, Provision, Gratifikation, Firmenfahrzeug, Alterversorgung, Tantiemen, Aufstieg, Genussrechte, Aktienerwerb u.a. haben unterschiedliche Wirkung und lösen verschiedenartige Maßnahmen aus.
Wir verfügen über ein wirtschaftliches Verständnis, welches wir in unsere Beratung einfließen lassen. Innovative Vergütungs- und Leistungsanreize zu entwickeln, ist eine unserer Expertisen.