Die Unternehmensgründung ist der entscheidende Baustein für eine erfolgreiche Entwicklung Ihres Vorhabens. Der Gründungsakt besteht nicht nur in der Zeichnung eines professionell ausgearbeiteten Gesellschaftsvertrages.
„Wir wollen endlich eine Geschäftsidee umsetzen“.
„Wir wollen unseren Geschäftszweig erweitern“.
„Wir benötigen eilig eine Gesellschaft“.
Die Unternehmensgründung ist die größte Herausforderung für das angehende Unternehmen. Von dem oder den Gründern wird erwartet, dass diese bei Unternehmensgründung nicht nur den Start des Unternehmens sorgfältig planen und einleiten. Darüber hinaus müssen bereits bei Gründung Aspekte der künftigen Entwicklung beachtet werden.
Bei der Entwicklung einer Neugründung sind wir Impulsgeber und kritische Betrachter zugleich.
Der Facettenreichtum nationaler und internationaler Gesellschaftsformen ist hinsichtlich sämtlicher rechtlicher und steuerlicher Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Vor einer Entscheidung für oder gegen eine Rechtsform ist daher zumindest ein sorgfältiges Screening der wichtigsten Gesellschaftsformen vorzunehmen.
Bei der Auswahl der Gesellschaftsform sind wir Berater und Partner.
Nach der Entscheidung für eine Rechtsform sorgen wir dafür, dass alle Gründungsformalitäten beachtet werden und sämtlicher formaler Schriftverkehr für den Gründer so einfach, wie nur möglich abgewickelt wird. Schließlich soll der Gründer sich auf sein Geschäft konzentrieren und nicht im Normendschungel wertvolle Zeit verlieren.
Beim eigentlichen Gründungsakt sind wir Abwickler.
Vertrag kommt von „vertragen“. Der Gesellschaftsvertrag sollte daher alles enthalten, was in absehbarer Zeit Konfliktpotential hat. Bei der Gestaltung sollten der wirtschaftliche Zweck sowie die persönlichen Ziele der Gründer im Vordergrund stehen.
Beim Entwickeln des Gesellschaftsvertrages legen wir Wert darauf, dass Sie Ihre Ziele erreichen können.
Eine Gründung bringt keinen Gewinn, sondern sie kostet Geld. Ein Ofen kann erst heizen, wenn man ihm Holz zugeführt hat. Unabhängig der Herkunft des Investitionskapitals muss der Gründer darauf achten, dass seine Investition steuerlich und bilanziell optimal positioniert ist. Joint Ventures, Venture Capital, Private Equity sowie Fördermöglichkeiten aus öffentlichen Geldern zählen seit unserer Gründung zu unserem Beratungsportfolio.
Bei der Finanzierung begleiten wir Sie zu allen wichtigen Investoren- und Kreditgesprächen, zeigen Fördermöglichkeiten auf, Erstellen einen Businessplan und Führen Wirtschaftlichkeitsanalysen durch.
In eiligen Fällen verschaffen wir Zugang zu Vorratsgesellschaften.
Wenn Sie sich über den Notar für die Gründung von Gesellschaften informieren wollen, finden Sie hier nähere Informationen:
Rechtsanwalt und Notar Dr. Robert Beier, LL.M. mit dem Amtssitz in Darmstadt