Eine Ehe wird aufgelöst durch Tod oder Scheidung. Die Ehe ist dann güterrechtlich hinsichtlich der Vermögenspositionen beider Eheleute aufzulösen. Maßgebend für die Aufteilung ist der Güterstand, in dem die Ehegatten leben. Das deutsche Güterrecht kennt die Zugewinngemeinschaft, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Nur in ganz bestimmten Konstellationen können Ehegatten vertraglich von diesen festgelegten Güterständen abweichen.
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