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Muss man vor Eheschließung einen Ehevertrag abschließen?

Muss man vor Eheschließung einen Ehevertrag abschließen?

Beratungsschwerpunkte:

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  • Eheschließung

Muss man vor Eheschließung einen Ehevertrag abschließen?

  • Muss man vor Eheschließung einen Ehevertrag abschließen?
  • Muss standesamtlich geheiratet werden oder reicht eine kirchliche Trauung?
  • Was ist ein Zugewinn?
  • Welche Regelungen kann ich in einem Ehevertrag vornehmen?

Eine Ehe wird aufgelöst durch Tod oder Scheidung. Die Ehe ist dann güterrechtlich hinsichtlich der Vermögenspositionen beider Eheleute aufzulösen. Maßgebend für die Aufteilung ist der Güterstand, in dem die Ehegatten leben. Das deutsche Güterrecht kennt die Zugewinngemeinschaft, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Nur in ganz bestimmten Konstellationen können Ehegatten vertraglich von diesen festgelegten Güterständen abweichen.

Bei der Entscheidungsfindung sind wir nicht nur Vertrauensperson, sondern kritische Betrachter und Berater zugleich.

 



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Wenn Sie weitere Fragen zum Thema »Muss man vor Eheschließung einen Ehevertrag abschließen?« haben, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen:

Rechtsanwälte Dr. Beier & Partner — Konrad-Adenauer-Str. 68 · 64625 Bensheim · +49 (0)6251 / 70 55 70 — Mornewegstr. 45A · 64293 Darmstadt · +49 (0)6151 / 130 230

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