Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Sandra Kleber.
„Wir müssen notwendigerweise die Kosten senken und stehen unmittelbar vor einem Personalabbau“.
„Wir müssen uns von einem Mitarbeiter trennen, damit unser Betriebsklima und der wirtschaftliche Erfolg unseres Unternehmens nicht länger leiden“.
„Wir legen bei unseren Produkten und Dienstleistungen größten Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit. Leider ist nicht jedermann diesen Anforderungen gewachsen, weshalb wir uns von einem Mitarbeiter trennen wollen“.
In instabilen Zeiten muss gerade die Personalplanung reagieren, bevor der Bestand des Unternehmens gefährdet wird. Die Umstrukturierung eines Unternehmens im Bereich des Personals ist eine der effektivsten Maßnahmen zur Kostensenkung. Vor Einleitung einer solchen tief einschneidenden und leider oft auch öffentlich beobachteten Maßnahme müssen die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen lückenlos dokumentiert werden.
Wir unterstützen Sie bei Maßnahmen der Umstrukturierung zum Zwecke der Kostensenkung. Wir verhandeln mit dem Betriebsrat, der Gewerkschaft und halten falls notwendig in Ihrem Sinne Pressekonferenzen ab.
Wird eine Kündigung notwendig, die in der Person des Arbeitnehmers liegt, stellen sich für den Arbeitgeber immer wieder die gleichen Fragen. Halten die vorliegenden Kündigungsgründe einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung stand? Ist es ggf. sinnvoller, einen Aufhebungsvertrag anzubieten? Welche Kosten kommen im Falle einer Kündigungsschutzklage auf mich zu? Muss die Zahlung einer Abfindung einkalkuliert werden? Welche Formalien sind bei Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Unterliegt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages besonderen Aufklärungs- oder Hinweispflichten?
Wir sind es gewohnt, individuelle Anfragen zu beantworten. Die Planung einer Kündigung ist meist von den besonderen Strukturen des Unternehmens abhängig. Unsere Mandanten schätzen unsere Nähe zum Unternehmen auch außerhalb laufender Prozesse.