„Wir suchen nach einer seriösen Investitionsmöglichkeit“.
„Wir sind geschädigt. Der von uns gezeichnete Fonds hat nicht gehalten, was Prospekte und Berater versprochen haben“.
Der Kapitalmarkt ist groß. Manchmal hat man den Eindruck, es gibt mehr gescheiterte Immobilienfonds als neue Fonds aufgelegt werden. Zwar sind die Anforderungen der Prospekterstellung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hoch. Meist reichen die Prospekte aber nicht, um gesicherte Erkenntnisse über das Produkt zu gewinnen. Schon gar nicht kann das sorgfältige Studium eines Prospekts den Verlust des investierten Kapitals verhindern.
Bei der Auswahl des geeigneten Investitionsproduktes betrachten wir uns als Mitinvestoren.
Wir begrüßen die Entwicklung der Rechtsprechung und der Gesetzgebung, nach Jahren der teilweise „blinden“ Kapitalanlageberatung dem Anlegenden einen größeren Schutz einzuräumen. Von daher übernehmen wir Mandate, wenn eine grundsätzliche Haftung des Emittenten oder Anlageberaters in Betracht kommt. Oftmals wurden die Anleger nicht oder nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt. In vielen Fällen wurden überhaupt keine Anlagerichtlinien vereinbart. Auch in diesen Fällen ist der Vermögensverwalter oder Vermögensberater in seinen Anlageentscheidungen nicht völlig frei. Er muss stets das mutmaßliche Interesse des Anlegers beachten.
Wir setzen Ihre Schadensersatzansprüche notfalls gerichtlich durch.
Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass bis heute zahlreiche Kapitalanlagen und Steuersparmodellen verkauft werden, obwohl es hierfür keinen vernünftigen Grund gibt. Im Rahmen von verkauften Fondsbeteiligungen (geschlossener Immobilienfonds, offener Immobilienfonds, Schiffsfonds u.a.), Gesellschaftsbeteiligungen, stillen Beteiligungen aller Art, Wertpapieren, Wind- und Solarparks, Lebensversicherungen, Medienfonds etc. überprüfen wir regelmäßig die den Berater treffenden Pflichten.