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Handelsvertreter

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Handelsvertreter

„Wir stehen jeden Tag vor neuen Herausforderungen“.
„Wir brauchen einen rechtlichen Berater, der uns laufend und jederzeit berät“.

Als Handelsvertreter sind Sie mehr als viele andere Berufsgruppen direkt am Puls der Zeit. Sie müssen nicht nur Partner Ihrer Kunden sein, sondern sind darüber hinaus auch und vor allem Vertreter des von Ihnen gehandelten Produkts – aus jeder rechtlichen Perspektive. Ihre Verantwortung ist enorm. Nur ein überdurchschnittliches Engagement sichert Ihnen Ihr fortlaufendes Einkommen. Oft haben Kunden Sonderwünsche und Sie fragen sich, ob Ihr Handeln rechtliche Risiken birgt.

Als Ansprechpartner sind wir für Handelsvertreter jederzeit erreichbar.

Bei der Vertragsgestaltung von Handelsvertreterverträgen sind grundsätzlich wettbewerbsrechtliche Schranken zu beachten. Bei einer Neuformierung müssen Sperrzeiten ebenso wie ggf. nachvertragliche Wettbewerbsklauseln eingehalten werden. Schon bei Begründung einer Geschäftsbeziehung wollen Sie optimal beraten und vertreten sein. Gesprächstaktik und Verhandlungsgeschick entscheiden oft über winzige Nuancen, die sich bei einer langjährigen Geschäftsbeziehung meist erheblich wirtschaftlich auswirken. 

Wir prüfen und erstellen Vertragswerke, zeigen Wege zur Verbesserung Ihrer Verhandlungsposition auf und setzen bei Beendigung einer Geschäftsbeziehung Ihre Rechte notfalls gerichtlich durch.



Anfrage

Kontakt

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema »Handelsvertreter« haben, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen:

Rechtsanwälte Dr. Beier & Partner — Konrad-Adenauer-Str. 68 · 64625 Bensheim · +49 (0)6251 / 70 55 70 — Mornewegstr. 45A · 64293 Darmstadt · +49 (0)6151 / 130 230

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