„Unser Unternehmen ist zahlungsunfähig. Als Geschäftsführer sind wir insolvenzantragspflichtig“.
„Betriebsteile unseres Unternehmens sind wirtschaftlich nicht mehr länger haltbar. Wir wollen wissen, ob es eine Betriebsteilinsolvenz gibt“.
Unternehmen in der Krise oder gar in der Insolvenz bergen nicht nur Risiken. Oftmals ist mit einer geplanten Insolvenz eine große Chance verbunden. Neben der Schließung oder Liquidation eines Unternehmens im Insolvenzverfahren stellen sich seit Einführung der Insolvenzordnung auch stets Fragen nach Fortführung, Eigenverwaltung oder aber sog. Asset Deals.
Unsere Mandanten schätzen an uns, dass ein insolvenzrechtliches Mandat in unserem Hause stets mit der Frage nach Ihrer persönlichen Zukunft beginnt.
Liegt bei einem Unternehmen Insolvenzreife vor, sollte nicht ungeplant weiter gearbeitet werden. Die Verlängerung von Kreditlinien kann auch für Personengesellschaften zu erheblichen Haftungsgefahren führen.
Kapitalgesellschaften müssen in einem Zeitraum von bis zu drei Wochen nach Insovenzreife, einen ordnungsgemäßen Insolvenzantrag gestellt haben. Ansonsten stellen sich persönliche Haftungen ein, die oftmals einen Neuanfang unmöglich machen. Sofern eine Restschuldbefreiung durchgeführt werden muss, sind diese Gefahren besonders zu würdigen.
Bei unserer Beratung behalten wir Ihre persönliche Haftung stets im Fokus des von uns mit Ihnen entwickelten weiteren Vorgehens.
Eine Insolvenz birgt stets auch die Frage nach der Zukunft der weiteren wirtschaftlichen Tätigkeit. Ggf. können Teile des Unternehmens aus der Insolvenzmasse zurück erworben werden. Hierbei steht eine ehrliche und kooperative Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter im Vordergrund. Manchmal bietet es sich an, Betriebsteile noch vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens herauszulösen. Allerdings sind die Haftungsgefahren bei solchen Gestaltungen besonders hoch. Investoren suchen regelmäßig nach Unternehmen, die trotz Krisen eine erfolgreiche Zukunft versprechen. Ggf. stellt die Zusammenarbeit mit einem solchen Investor eine Alternative zur Finanzierung eines Neustarts dar.
Wir sind für unsere Mandanten ein verlässlicher Partner, wenn es darum geht, sämtliche Chancen eines notwendig gewordenen Insolvenzverfahrens zu nutzen.