Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Sandra Kleber.
„Nach einer Umstrukturierung wollen wir sicherstellen, dass sich ein Betriebsübergang durch ehemalige Mitarbeiter gerichtlich nicht durchsetzen lässt“.
„Wir werden von Personen wegen eines angeblichen Betriebsübergangs in Anspruch genommen und wollen dagegen vorgehen“.
Betriebsübergänge hängen manchmal wie ein Damoklesschwert über Unternehmensneugründungen und sind oftmals eine ernstzunehmende finanzielle Gefahr für den noch jungen Betrieb. Bereits bei Gründung, Umstrukturierung und Outsourcing, aber auch bei Offshoring ist die Gefahr eines Betriebsübergangs in die Planung einzubeziehen. Eine lediglich rudimentäre Gesetzeslage und das Auffüllen diverser Tatbestandsmerkmale zu § 613a BGB durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung machen die Personal- und Gründungsplanung nicht einfacher.
Es gehört zu unseren ersten Beratungsansätzen, bei Umstrukturierungsmaßnahmen auch die Gefahren des Betriebsüberganges mit einzubeziehen. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens verfügen wir über eine genügende Prozesserfahrung, um Ihre Rechte wahrzunehmen.