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Welche Unterhaltsvereinbarungen können getroffen werden?

Welche Unterhaltsvereinbarungen können getroffen werden?

Beratungsschwerpunkte:

  • Unterhalt
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  • Eheschließung

Welche Unterhaltsvereinbarungen können getroffen werden?

  • Wer ist unterhaltspflichtig?
  • Welche konkreten Unterhaltsverpflichtungen gibt es?
  • Was gilt, wenn das Einkommen nicht zur Erfüllung aller Unterhaltsverpflichtungen reicht?
  • Welche Unterhaltsvereinbarungen können getroffen werden?
  • Wie hoch ist ein Unterhaltsanspruch (Unterhaltshöhe)?
  • Wie viel darf der Unterhaltspflichtige für sich behalten (sog. Selbstbehalt)?
  • Darf Unterhalt in konkreten Fällen verweigert werden?

Das Gesetz sieht vor (§ 1585c BGB), dass von den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich durch Vereinbarung abgewichen werden kann. Ehegatten können folglich Vereinbarungen treffen, in denen die Unterhaltshöhe oder eine Bemessungsgrundlage für den Unterhalt festgelegt wird. Dies gilt insbesondere für den nachehelichen Unterhalt. Auf Kindesunterhalt, Familienunterhalt (Unterhalt während der Dauer der Ehe) sowie auf Trennungsunterhalt kann nicht bereits im Voraus, sondern erst hinterher verzichtet werden (vgl. § 1614 BGB).

Bei der Gestaltung einer Unterhaltsvereinbarung sind wir fachkundige Berater.



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Kontakt

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema »Welche Unterhaltsvereinbarungen können getroffen werden?« haben, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen:

Rechtsanwälte Dr. Beier & Partner — Lilienthalstraße 26-28 · 64625 Bensheim · +49 (0)6251 / 70 55 70 — Mornewegstraße 45A · 64293 Darmstadt · +49 (0)6151 / 130 230

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