Rechtsanwälte Dr. Beier & Partner Rechtsberatung Steuerberatung Prozessvertretung Verwaltung Treuhand
Rechtsanwälte Dr. Beier & Partner
Rechtsberatung Prozessvertretung Verwaltung Treuhand
Startseite 
  • Unser Team
  • Kompetenzen
  • Service
  • Presse & Aktuelles
  • Akademie
  • Kontakt
  • Startseite
  • Fachanwälte & Team
  • Kompetenzen & Rechtsgebiete
    • Beratung für Unternehmer/n
    • Recht für Privatpersonen
      • Meine Familie
        • Unterhalt
        • Scheidung
        • Erben und Vererben
        • Eheschließung
      • Meine Arbeit
      • Mein Haus, meine Wohnung
      • Für Vermieter
      • Mein Auto
      • Verträge
    • Erbrecht, Vermögen, Verträge
    • Strafrecht / Ordnungswidrigkeiten
    • Insolvenzrecht / Überschuldung
    • Regenerative Energien
  • Service & Downloads
  • Presse & Aktuelles
  • Akademie
  • Kontakt
beliebte Suchbegriffe
Familienrecht Rechtsanwalt Insolvenzrecht Arbeitsrecht Recht Erbe Rechtsanwalt Baurecht Arbeitsrecht Vertrag Erbschaft Erbrecht
Welche konkreten Unterhaltsverpflichtungen gibt es?

Welche konkreten Unterhaltsverpflichtungen gibt es?

Beratungsschwerpunkte:

  • Unterhalt
  • Scheidung
  • Erben und Vererben
  • Eheschließung

Welche konkreten Unterhaltsverpflichtungen gibt es?

  • Wer ist unterhaltspflichtig?
  • Welche konkreten Unterhaltsverpflichtungen gibt es?
  • Was gilt, wenn das Einkommen nicht zur Erfüllung aller Unterhaltsverpflichtungen reicht?
  • Welche Unterhaltsvereinbarungen können getroffen werden?
  • Wie hoch ist ein Unterhaltsanspruch (Unterhaltshöhe)?
  • Wie viel darf der Unterhaltspflichtige für sich behalten (sog. Selbstbehalt)?
  • Darf Unterhalt in konkreten Fällen verweigert werden?

Für Kinder gilt für die ersten drei Jahre ab Geburt des Kindes zunächst ein Unterhaltsanspruch desjenigen Elternteils, der das Kind betreut (bei dem es wohnt), unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht (vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28. Februar 2007, Aktenzeichen 1 BvL 9/04). Dies ist der sog. Betreuungsunterhalt. Für minderjährige Kinder gibt es darüber hinaus einen einheitlichen Mindestunterhalt (sog. Kindesunterhalt). Der betreuende Elternteil kann verpflichtet werden, ab einem gewissen Alter des gemeinsamen Kindes wieder einer Erwerbstätigkeit nach zu gehen. Ab welchem Alter richtet sich insbesondere nach den tatsächlich bestehenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort. Für den (ehemaligen) Ehegatten gelten ganz besondere Unterhaltsvorschriften. Dabei ist der in der Ehe erreichte Lebensstandard nur einer von vielen Maßstäben dafür, ob nach der Scheidung eine Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen werden muss.

Die Eheleute haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Höhe des nachehelichen Unterhaltes herabzusetzen oder die Leistungsdauer zu befristen.



Anfrage

Kontakt

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema »Welche konkreten Unterhaltsverpflichtungen gibt es?« haben, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen:

Rechtsanwälte Dr. Beier & Partner · Lilienthalstraße 26-28 · D-64625 Bensheim · Tel. +49 (0)6251 / 70 55 70

© beier-partner.de 2009
 
  • Sitemap
  • Impressum