Wir übernehmen bundesweit Testamentsvollstreckungen. Wenn Sie in Ihrem Testament eine Testamentsvollstreckung anordnen wollen, empfehlen wir, den Testamentsvollstrecker im Testament namentlich zu benennen. Sie können sich auch lediglich über einzelne für Sie interessante Themengebiete beraten lassen. Hierfür empfehlen wir eine anwaltliche Grundberatung. Diese umfasst ein Beratungsgespräch mit schriftlicher Stellungnahme.
Unser Sozius Dr. Robert Beier wird laufend von Nachlassgerichten zum Testamentsvollstrecker ernannt. In diesem Themenbereich verfügt Herr Rechtsanwalt Dr. Beier nicht nur über besondere Erfahrung. Sein Fachwissen ist unter anderem durch den Zertifizierungslehrgang zum Testamentsvollstrecker bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge belegt.
Unter anderem aus aktuellem Anlass dürfen wir höflichst auf Folgendes hinweisen:
Sofern Sie Herrn Rechtsanwalt Dr. Robert Beier in Ihrem Testament als Testamentsvollstrecker einsetzen wollen, ist es sehr empfehlenswert, vorab ein Gespräch zu führen.
Wir übernehmen bundesweit Nachlassverwaltungen bzw. Nachlasspflegschaften.
Sprechen Sie uns an. Vielen Dank, dass Sie sich für Dr. Beier & Partner entschieden haben.
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