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Straßenverkehr (Trunkenheit, Blitzer, Rotlicht)

Straßenverkehr (Trunkenheit, Blitzer, Rotlicht)

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Straßenverkehr (Trunkenheit, Blitzer, Rotlicht)

Ohne Führerschein ist heute ein Arbeitsleben kaum noch zu bewältigen. Viele Berufsgruppen sind besonders auf die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen angewiesen. Droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis oder wurden Ihnen die Papiere bereits von der Polizei anlässlich einer Kontrolle abgenommen, sollten Sie schnell handeln.
Zunächst muss der Stand der Ermittlungen durch Einsicht in die polizeiliche oder staatsanwaltliche Ermittlungsakte geklärt werden. Hierzu benötigen Sie zwingend eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, bestenfalls spezialisiert auf das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts. So kann unmittelbar festgestellt werden, was Ihnen vorgeworfen wird und wie diese Tat ggf. vor einem Gericht bewiesen werden soll. Daraus sind dann die Schlüsse für einen Einspruch zu ziehen, sofern Sie gar nicht der betroffene Täter sind, keine Beweismittel vorliegen oder aber nicht erlaubte Beweismittel verwendet wurden.
Da im Verkehrsrecht oftmals kurze Fristen laufen, sollten Sie nicht lange zögern, um konkreten anwaltlichen Rat einzuholen.



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Wenn Sie weitere Fragen zum Thema »Straßenverkehr (Trunkenheit, Blitzer, Rotlicht)« haben, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen:

Rechtsanwälte Dr. Beier & Partner · Lilienthalstraße 26-28 · D-64625 Bensheim · Tel. +49 (0)6251 / 70 55 70

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