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Inkassoaufträge

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Inkassoaufträge

„Wir haben uns entschlossen, gegen einen Geschäftspartner anwaltlich vorzugehen“.
„Wir dürfen unsere Liquidität nicht länger gefährden und werden unsere offenen Forderungen gerichtlich durchsetzen“.

Außenstände bringen nicht nur den Mittelständler in bestimmten Finanzlagen schnell in Bedrängnis. Anwaltsschreiben erzielen gemeinhin eine nachhaltigere Wirkung als elektronische Formbriefe etwaiger anderer Dienstleister. Deren Möglichkeiten sind zumeist auf außergerichtliche Verfahren begrenzt und verpuffen somit ggf. ergebnislos. Darüber hinaus ist der Schuldner gesetzlich verpflichtet, die anwaltlichen Gebühren zu ersetzen. Die Auslagen eines Inkassobüros sind aufgrund divergierender Rechtsprechung nicht unbedingt ersetzbar. Für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens fallen keine doppelten Gebühren an, sofern Sie Ihren Inkassofall von Anfang an von einem Rechtsanwalt bearbeiten lassen.

Aufgrund unserer digitalen Vernetzung zum zentralen Mahngericht in Hünfeld sind wir in der Lage, Ihrer Forderung in kürzester Zeit profunden Nachdruck zu verleihen. Unsere Mandanten schätzen unseren bewährten und Kosten bewussten Anwaltsinkassoservice.

Bei größeren Beträgen sind Sondervereinbarungen möglich.



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Wenn Sie weitere Fragen zum Thema »Inkassoaufträge« haben, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen:

Rechtsanwälte Dr. Beier & Partner · Lilienthalstraße 26-28 · D-64625 Bensheim · Tel. +49 (0)6251 / 70 55 70

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